Worum es Geht

Hintergrund und aktueller Stand

Das Unternehmen BIEBER+MARBURG sitzt seit 1958 im Steinberger Weg in Gießen, mitten in einem Schutz- und Erholungswald. Bereits 2008 wurde eine erhebliche Betriebserweiterung zugelassen, indem eine Abweichung vom Regionalplan 2001 genehmigt und daraufhin 2012 über 25.000 m2 gerodet wurden. Die damalige Abweichung erfolgte jedoch unter der klaren Prämisse, dass die gewerbliche/industrielle Nutzung auch langfristig auf die damalige Antragsfläche beschränkt sei und eine über die jetzt definierten Grenzen hinausgehende Erweiterung ausgeschlossen sei.

Doch nur wenige Jahre nach dem Ende der Bauarbeiten nahm BIEBER+MARBURG 2019 zum Hessischen Forstamt in Wettenberg (als Besitzer der Waldflächen) Kontakt auf, um die nächste Erweiterung einzuleiten. Anschließend ignorierte der Magistrat die Festsetzung von 2012 und lehnte die Erweiterungspläne nicht direkt ab, sondern nahm stattdessen die Planungsarbeiten auf und erwirkte 2022 einen Einleitungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung für einen Bebauungsplan. Gefasst wurde dieser von allen Fraktionen mit Ausnahme von Gigg+Volt und dies, obwohl der den Stadtverordneten vorgelegte „Klimacheck“ die gesamten Auswirkungen auf das Klima als „sehr negativ“ bewertet. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass der Magistrat in den Unterlagen für die Stadtverordneten nicht erwähnte, dass eine Erweiterung in der Vergangenheit wie oben beschrieben ausgeschlossen worden war.

Nach dem Beschluss ließ der Magistrat eine Bewertung von Alternativen zur Standorterweiterung auf Basis einer CO2-Betrachtung erstellen. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es deutlich „klimafreundlicher“ sei, den Wald zu roden, statt eine der vom Magistrat ausgewählten Alternativen umzusetzen. Die von einem Berliner Architektur-Büro vorgelegte Berechnung ist jedoch so voller offensichtlicher Fehler, dass auf deren Basis keine Entscheidung getroffen werden darf. Eine detaillierte Kritik der CO2-Betrachtung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

So geht es weiter

Bis BIEBER+MARBURG die Fläche nun aber roden und bebauen kann, müssen noch weitere Hürden durch das Unternehmen und die Stadt genommen werden. Denn die Fläche ist im Regionalplan nicht als Gewerbe- bzw. Industriegebiet ausgewiesen und damit nach dem aktuellen Planungsstand für eine Bebauung ausgeschlossen. Die Stadt hat daher ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet, über dessen Annahme die Regionalversammlung entscheiden muss. Diese Entscheidung wird voraussichtlich in einer Ausschusssitzung am 3. Mai erfolgen. Wir fordern die Vertreter*innen in der Regionalversammlung auf, das Zielabweichungsverfahren abzulehnen und die Fläche als Vorranggebiet für Forstwirtschaft und Regionaler Grünzug“ zu bestätigen!

Sie wollen uns helfen? Schreiben Sie den Vertreter*innen eine E-Mail und kommen Sie zur Ausschusssitzung!
Die Email-Adressen der Ausschussmitglieder finden Sie hier: Mitglieder Haupt- und Planungsausschuss
Termin: 03. Mai, 10:15 Uhr, Kreistagssitzungssaal des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Kreishaus, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg

Sollte die Regionalversammlung der Zielabweichung zustimmen, muss der Hessische Landtag einem Verkauf der Fläche von Hessen Forst an BIEBER+MARBURG zustimmen. Dies kann laut Hessischem Forstgesetz nur erfolgen, wenn ein landespolitisches Interesse vorliegt. Wir können uns zwar nicht vorstellen, worin dieses bestehen soll, rechnen im Falle eines Falles aber dennoch mit einem entsprechenden Beschluss, da sich die Gießener Landtagsabgeordneten wohl alle für das Bauprojekt stark machen werden. Außerdem hat der Landtag bereits 2009 dem Verkauf der damaligen Erweiterungsfläche zugestimmt.

Schreiben Sie Ihren Abgeordneten, um den Verkauf zu verhindern!
Email-Adressen finden Sie hier nach Klick auf den Namen eines Landtagsabgenorneten: Abgeordnete des Wahlkreises Gießen I

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kommt der Bebauungsplan erneut in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung. Erst wenn der B-Plan dort final beschlossen wurde, kann gebaut werden. Die Rodung könnte jedoch schon vorher erfolgen, sobald BIEBER+MARBURG Eigentümer der Fläche geworden ist.

Schreiben Sie Ihren Stadtverordneten, um den Verkauf zu verhindern!
Email-Adressen finden Sie hier nach Klick auf den Namen eines Landtagsabgenorneten: Stadtverordnete der Universitätsstadt Gießen

Fragen und Antworten

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