Helfen Sie uns, die Rodung zu stoppen: Schreiben Sie den Mitgliedern der Regionalversammlung!

Am Freitag, dem 03. Mai 2024, findet die nächste Tagung der Regionalversammlung statt. Dort werden die Mitglieder des Haupt- und Planungsausschusses darüber abstimmen, ob die Stadt Gießen vom Regionalplan 2010 abweichen und Bieber+Marburg den Wald roden darf oder nicht.

Wir möchten die Mitglieder der Regionalversammlung davon überzeugen, dass vom Regionalplan NICHT abgewichen werden darf, da ansonsten die Bedingungen für den Beschluss von 2007/2008 (Verbot weiterer Erweiterung am Standort für Bieber+Marburg) ignoriert und ein wachsendes Gewerbegebiet mitten im Wald ermöglicht wird.

Helfen Sie uns, indem auch Sie den Mitgliedern der Regionalversammlung schreiben, warum Sie gegen die Erweiterung von Bieber+Marburg am jetzigen Standort sind. Im Folgenden finden Sie einige Anregungen für Ihre E-Mail. Die E-Mail-Adressen der Mitglieder finden Sie hier. Wir freuen uns auch über Unterstützung vor Ort. Infos dazu finden Sie hier.

Möglicher Textanfang:

Sehr geehrte Mitglieder der Regionalversammlung…

mit diesem Schreiben möchte ich Bezug auf die geplante Ausweitung des Unternehmens Bieber+Marburg nehmen. Ich wende mich mit der dringenden Bitte an Sie, der von der Stadt Gießen beantragten Abweichung vom Regionalplan 2010 (Vorlage 2024/96194) nicht zuzustimmen…

Argumente zum Thema Politikverdrossenheit

  • 2010 stimmten Abgeordnete der Rodung nur unter der Bedingung zu, dass damit die „endgültigen Grenzen des Gewerbegebiets“ festgelegt werden und es sich um die letzte Erweiterung des Unternehmens am Standort handelt. => Fehlende Verlässlichkeit der Politik ist weiterer Nährboden für Politikverdrossenheit und Extremismus.
  • Einer „scheibchenweise“ Erweiterung des Unternehmens wird Tür und Tor geöffnet. Wenn sich heute für die Rodung ausgesprochen wird, gibt es kein Argument gegen eine erneute Rodung in wenigen Jahren.
  • Schaffung eines Präzedenzfalls: Andere Unternehmen können sich das Handeln von B+M zum Vorbild machen und deren Fall als Argument für ihren Fall verwenden à Weitere Waldrodungen sind die Folge

Argumente zum Artenschutz

  • Umweltverträglichkeitsprüfung spricht deutlich gegen die Rodung und für die Alternativen
  • Geplantes Rodungsgebiet (40.000 m2) ist Pufferzone: Wald bietet per Definition als Schutz- und Erholungswald Immissionsschutz vor Licht und Lärm. Schützt damit störungsempfindliche Lebewesen im hinteren Bereich des Waldes. => Auch Flächen die nicht gerodet werden, sind von der Rodung betroffen.
  • Bodenschutz: Ist das Gebiet einmal versiegelt, haben wir ein Jahrhunderte-langen Prozess der Bodenbildung gestoppt. Eine Renaturierung ist unfassbar aufwendig und entsprechend teuer.
  • Aufforstung verursacht den sogenannten „Land Cover Change“
    • Die geplante Aufforstung der naturnahen Ausgleichsfläche (hier: Wiese) würde den Lebensraum der bislang dort ansässigen Flora und Fauna zerstören

Argumente zum Klimaschutz

  • Eine fehlerhafte CO2-Bilanz kann nicht Grundlage für eine solch weitreichende Entscheidung sein:
    • Die CO2-Speicherkapazität des zu rodenden Waldes wurde nur sehr unzureichend berücksichtigt. Dadurch fällt die CO2-Bilanz umso besser aus, desto mehr Wald gerodet wird und damit wieder ausgeglichen werden muss!
    • Die CO2-Speicherkapazität von Dach- und Fassadenbegrünung wird fälschlicherweise höher bewertet als die eines Waldes.
    • Die CO2-Bilanz unterstellt, dass die Alternativfläche auf dem Gail’schen Gelände unbebaut bliebe, würde Bieber+Marburg dort nicht bauen und rechnet ihr daher Emissionen zu, die bei jeder anderen Nutzung ebenfalls anfallen werden. So wird die Alternative zur Standorterweiterung künstlich schlechter gerechnet.  
    • Die innerbetrieblichen Mehrfahrten, die durch einen zweiten Standort entstehen würden, werden für die kommenden 50 Jahre mit den aktuellen Diesel-Emissionswerten bewertet, obwohl die EU eine Emissionsreduktion bei LKW um 90% innerhalb der nächsten 16 Jahre vorschreibt.
  • Der verengte Blick auf CO2-Emissionen vernachlässigt zudem andere hochrelevante Aspekte des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung, wie z. B. den Wasserkreislauf. Wald speichert in Regenperioden Wasser und produziert in Trockenperioden Regen durch Verdunstung.
  • Gießen hat sich selbst dazu verpflichtet, bis 2035 klimaneutral zu sein. Die Stadt nimmt daher auch eine Vorbildfunktion ein, der sie kaum gerecht wird, wenn sie „im Namen des Klimaschutzes“ auf Basis einer fehlerhaften CO2-Bilanz Wald rodet. 
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